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Wichtige Meldefrist für PRAE

Meldefrist für PRAE

Ebenfalls mit Ende Februar 2026 endet die Meldefrist für die Übermittlung der im Jahr 2025 ausbezahlten Pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE).

Die Meldung ist einmal jährlich im Nachhinein durch den begünstigten Rechtsträger, beispielsweise einen Verein oder Verband, elektronisch über das ELDA-Onlinesystem vorzunehmen.
(https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/)

Wir empfehlen, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten, um Fristversäumnisse zu vermeiden.