Anmeldung

Ferienspiele

Daten über das 1. Kind:
Sind Allergien, Lebensmittelintoleranzen, Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt oder müssen Medikamente eingenommen werden, ist unbedingt mit dem ASVÖ Niederösterreich (marco.hofer@asvoe.at, 0664/88234411) Kontakt aufzunehmen!
Daten über das 2. Kind:
Sind Allergien, Lebensmittelintoleranzen, Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt oder müssen Medikamente eingenommen werden, ist unbedingt mit dem ASVÖ Niederösterreich (marco.hofer@asvoe.at, 0664/88234411) Kontakt aufzunehmen!
Daten über das 3. Kind:
Sind Allergien, Lebensmittelintoleranzen, Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt oder müssen Medikamente eingenommen werden, ist unbedingt mit dem ASVÖ Niederösterreich (marco.hofer@asvoe.at, 0664/88234411) Kontakt aufzunehmen!
Daten zur gesetzlichen Vertretung des Kindes:
Notfallkontakt:
Aufsicht und Betreuung
Weitere Hinweise:

Versicherung/Haftung
Die Teilnahme am ASVÖ-NÖ Feriencamp erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der/Die Erziehungsberechtige bzw. Aufsichtsberechtigte nimmt im Namen des/der Minderjährigen zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine Haftung für Unfälle übernimmt, und hat selbstständig für den ausreichenden Versicherungsschutz für Unfälle und ähnliches zu sorgen. Die Versicherung gegen Unfall oder Haftpflicht ist somit Angelegenheit des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte.

Krankheit
Sollte das Kind aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung während des ASVÖ-NÖ Feriencamps nicht mehr teilnehmen können, ist das Kind ehestmöglich von dem/der Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigten abzuholen. Eine Rückerstattung eines Teilbetrages der restlichen Tage ist möglich.

Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt mit persönlicher Übergabe des Kindes an das Betreuerteam. Die Aufsichtspflicht endet mit persönlicher Übergabe durch das Betreuerteam an eine/n Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte/n.

Mobiltelefone und (Wert-)Gegenstände
Um Verlust/Beschädigung dieses Wertgegenstandes vorzubeugen und auch die Kommunikation innerhalb der Gruppe zu fördern, gilt folgendes: Mobiltelefone dürfen mitgenommen werden, allerdings soll die Verwendung die Ausnahme darstellen. Für persönliche (Wert-)Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Sollte ein Gegenstand gefährlich oder unpassend sein (z.B. Messer, spitzer Gegenstand), behält sich das Betreuerteam vor, dieses bis zum Ende des Feriencamptages zu verwahren und an den/die Erziehungs- bzw. Aufsichtsberichtigte/n zu übergeben.

Fotos/Videos
Es wird darauf hingewiesen, dass während der ASVÖ Feriencamps Fotos bzw. Videos gemacht werden und veröffentlicht werden können. Der/Die Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte stimmt dem zu. Bei ständigen bzw. groben Verstößen können Kinder vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die entstehenden Kosten (einschließlich Begleitperson) sind vom Erziehungsberechtigen zu tragen.

Campregel und Einverständniserklärung bitte unterfertigt mitbringen!