Für Vereine
Vereinsgründung
Die Vereinsgründung ist ein Prozess, der klar vorgegeben ist. Das Bundesministerium für Inneres und das Digitale Amt schreiben dazu u. A. Folgendes:
Verfahren
Damit ein Verein entsteht, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden. Dieser Anzeige ist ein Exemplar der zwischen den Gründer*innen vereinbarten Statuten beizulegen. Die Errichtung des Vereins anzuzeigen, ist Aufgabe der Gründer*innen oder der schon bestellten organschaftlichen Vertreter*innen. Diese müssen die eigenhändig unterschriebene Anzeige an die Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat/Bezirksverwaltungsbehörde als Vereinsbehörde erster Instanz richten. Örtlich zuständig ist jene Behörde, in deren Wirkungsbereich der Sitz des Vereins nach den Statuten liegt.
Kosten
Folgende Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.
- Für die Anzeige: 14,30 €
- Zusätzlich Beilagengebühren (beigelegte Statuten): 3,90 € / Bogen (max. 21,80 €)
- Kopie der geltenden Statuten und 1. Auszug aus dem Vereinsregister: 0,- €
- Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit:
- Positiv: 6,50 € Bundesverwaltungsabgabe
- Negativ: 0,-€
Abschluss
Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens (Fristablauf oder frühere Einladung der Behörde zur Aufnahme der Vereinstätigkeit) entsteht der Verein als juristische Person. Die Vereinsbehörde übermittelt in jedem Fall eine kostenlose Kopie der nun geltenden Statuten und einen gebührenfreien ersten Auszug aus dem Vereinsregister über die Existenz und die Vertretungsverhältnisse des Vereins als Starthilfe. Der Gründungsvorgang nach dem Vereinsgesetz 2002 ist damit abgeschlossen.
Nach erfolgreicher Gründung folgt die Anmeldung beim ASVÖ Niederösterreich.
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