Für Vereine
Förderungen
Der ASVÖ Niederösterreich vergibt an seine Mitgliedsvereine Sportförderungen in folgenden Bereichen:
Im Jahr des Beitritts zum ASVÖ-NÖ erhält der Verein eine Starthilfe.
- Vereine mit Fachverbandsbestätigung 500 Euro
- Vereine ohne Fachverbandsbestätigung 300 Euro
Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Euro.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Förderung für:
- Miete von Sportstätten
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
- Sportbekleidung
- Energiekosten
- Vereinsplaner
Beantragt durch den Verein – Frist: 31. März des jeweiligen Jahres – Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ-Niederösterreich.
Hier können die Anträge online eingereicht werden.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Förderung für
- Bau eines/-r Stadions, Sporthalle, Reitstalls, etc.
- Renovierung/Sanierung/Umbau eines/-r Stadions, Sporthalle, Reitstalls, etc. (inkl. Photovoltaikanlage)
- Anschaffungen für den Betrieb einer Sportstätte (z.B. Rasenmähtraktor für Fußballplatz)
Beantragt durch den Verein – Frist: 31. März des jeweiligen Jahres – Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ Niederösterreich.
Hier können die Anträge online eingereicht werden.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Förderung für
- Sportstättenbau mit ungeplanten Ausgaben
- Behebung von Unwetterschäden
- Unvorhersehbare Behördenauflagen
Im Rahmen der Sondersubvention können Aufwendungen gefördert werden, die das Vereinsbudget existenzgefährdend belasten und nicht vorhersehbar waren.
Hier können die Anträge online eingereicht werden.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Folgende Förderbereiche sollen abgedeckt werden:
- Beschickung und Durchführung von internationalen Meisterschaften (z.B. EM, WM), Staatsmeisterschaften, Österreichischen Meisterschaften (inklusive Bundesliga), anderen höherwertigen Turnieren (Beurteilung NUR durch den/die Landesfachreferenten/-in; daher auch nur möglich, wenn ein*e Landesfachreferent*in vorhanden ist)
- staatliche Instruktor*innen-Ausbildungen bzw. Ausbildungen zu staatlich geprüften Trainer*innen von anerkannten Fachverbänden oder Verbänden mit Alleinstellungsmerkmal
- Beschickung und Durchführung von ASVÖ-Bundesvergleichskämpfen
- Durchführung von fachsportspezifischen ASVÖ-NÖ-Veranstaltungen, welche vom/von der Landesfachreferenten/-in organisiert und über den ASVÖ-NÖ ausgeschrieben werden. Beispiele: ASVÖ-NÖ-Landesmeisterschaften, ASVÖ-NÖ-Lehrgänge (z.B. Workshops zu bestimmten Themengebieten), ASVÖ-NÖ-Trainingskurse. Die Ausschreibung erfolgt über das ASVÖ-NÖ-Sekretariat. Diese wird auch von dort an die entsprechenden Vereine geschickt.
Keinesfalls gefördert werden im Rahmen der Fachspartenförderung der „normale“ Vereinsbetrieb, Meisterschaftsbetrieb in regionalen Spielklassen, etc.
Die Förderbereiche 3 & 4 können nur durch den/die Landesfachreferent*in eingereicht bzw. abgerechnet werden.
Bitte stellen Sie bis spätestens 28.02.2023 Ihr Ansuchen per E-Mail.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Es ist ein langer Weg vom Breitensport bis zur nationalen oder internationalen Spitze. Den Großteil der Jahre bis zum Leistungssport bewegen sich Sportler*innen im Rahmen des wettkampforientierten Breitensports. Man kann davon ausgehen, dass so manches Talent aufgrund fehlender finanzieller Mittel unentdeckt bleibt.
Mit dem ASVÖ-NÖ Hero Projekt wollen wir dieser Entwicklung entgegensteuern. Im Rahmen dieser Fördermöglichkeit sollen ASVÖ-NÖ-Talente gezielt gefördert werden. Besonderer Fokus liegt auf der nachhaltigen Leistungsentwicklung.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Der Trainerkostenzuschuss wird dem Verein einmalig für den Einsatz von staatlich geprüften Trainer*innen sowie für Instruktor*innen für das Jahr 2023 gewährt.
Eine regelmäßige Trainer*innenfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt.
Es können nur Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich gefördert werden.
Es können nur Sportarten, welche vom Land Niederösterreich im Rahmen der Maßnahmenförderung anerkannt sind, gefördert werden (ausgenommen davon sind beispielsweise: Hundesport, Darts, Regimentsvereine).
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Hier werden folgende Veranstaltungen gefördert:
- Sportcamp
- Ferienspiele/-programm
- Breitensportveranstaltungen
- Tag der offenen Türe
- Tag des Sports
- Schnuppertag(e)
- Sonstiges (muss genau beschrieben werden)
Interne Vereinsveranstaltungen sowie das normale Vereinstraining können nicht gefördert werden.
Es können nur sportliche Aktivitäten gefördert werden.
Das Ziel ist es, neue Mitglieder für den Verein zu begeistern. Sollte einer der zugesagten Veranstaltungstage nicht zustande kommen, wird auch die Förderhöhe gekürzt.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Hier werden Einheiten in Kindergärten und Volksschulen gefördert.
Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 31. Mai für das nächste Schuljahr (September des laufenden Jahres – Juni des darauffolgenden Jahres) bei uns an!
Hier können die Anträge online eingereicht werden.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Hier werden Stunden in Volksschulen, Hortbetrieben und Schulen der Sekundarstufe II gefördert.
Einreichfrist: 31. Mai des laufenden Jahres
Abrechnungsfristen:
1. Abrechnung: 30. November des laufenden Jahres
2. Abrechnung: 10. Juli des laufenden Jahres
Hier können die Anträge online eingereicht werden.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Hier werden
- Schnupperstunden in Schulen der Sekundarstufe I
- zusätzliche bzw. bestehende ausgebaute Vereinskurse gefördert.
Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 31. Mai für das nächste Schuljahr (September des laufenden Jahres – Juni des darauffolgenden Jahres) bei uns an!
Hier können die Anträge online eingereicht werden.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
Das Programm „Senioren gesund bewegen – voll aktiv im Sportverein“ will mehr Bewegung und Sport in den Alltag von Senior*innen bringen und sie zu regelmäßiger Bewegung animieren (vorzugsweise in den örtlich angesiedelten Sportvereinen). Hier können Einheiten in Alters- und Pensionistenheimen sowie Schnuppereinheiten im Sportverein eingereicht werden.
Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 28.02. des jeweiligen Jahres bei uns (per E-Mail) an.
Jackpot.fit ist ein Gesundheitssportangebot, das sich an Sport-Beginner und Wiedereinsteiger richtet. Die Einheiten werden in Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern abgehalten und bieten ein umfassendes 60-minütiges Programm. Dieses beinhaltet 30 Minuten Ausdauertraining, 20 Minuten Krafttraining und 10 Minuten Verhaltensänderung und Motivation. Interessierte haben die Möglichkeit, jederzeit an einem Schnuppertraining teilzunehmen.
Qualifizierte und erfahrene Jackpot.fit Trainer stehen zur Verfügung, um die Bewegungseinheiten zu leiten und zu unterstützen. Ihr Ziel ist es, den Teilnehmern Freude und Spaß an der Bewegung zu vermitteln.
Das Gesundheitssportprogramm zielt darauf ab, erwachsene Frauen und Männer im Alter von 35 bis 65 Jahren anzusprechen, wobei auch Übergewichtige und Personen mit Typ 2 Diabetes herzlich willkommen sind. Jackpot.fit unterstützt die Einhaltung der österreichischen Bewegungsempfehlungen, die regelmäßiges Krafttraining und mindestens 150 Minuten ausdauerorientierte Bewegung pro Woche empfehlen.
Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen.
ZIELGRUPPE 1:
Sportaktivitäten für Menschen mit Fluchthintergrund (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Menschen mit positivem Asylbescheid)
ZIELGRUPPE 2:
Sportäktivitäten für sozioökonomisch benachteiligte Kinder im Alter von 6- 14 Jahren
Die Einheiten müssen hier direkt in Kooperation mit Sozialeinrichtungen stattfinden.
Die Förderung und Stärkung des Netzwerks der heimischen Sportvereine in Zusammenarbeit mit den für Integration und Unterstützung von sozioökonomisch benachteiligten Kindern zuständigen Organisationen, Verbänden und Vereinen ist ein Aspekt des Projekts. Zudem finden Fortbildungen der VereinsmitarbeiterInnen und Sensibilisierung der Vereine für das Thema statt. Allgemein wird eine Verbesserung und Unterstützung der Betreuungsqualität in den Unterkünften und Einrichtungen angestrebt.
Der ASVÖ-NÖ startete mit der Crowdfunding-Plattform I believe in you eine innovative Kooperation.
Der ASVÖ-NÖ unterstützt auf zwei Ebenen. Der Verband stellt gerne den Erstkontakt mit der Plattform I believe in you her und hilft in weiterer Folge bei der Bewerbung des Projekts. Gerne nehmen wir die Projekte unserer Mitgliedsvereine in unseren Newsletter auf und bewerben sie auf unseren übrigen Kanälen.
Des weiteren unterstützt der ASVÖ Niederösterreich finanziell. Er steuert jedem Projekt, das von einem Mitgliedsverein eingereicht wird, 150,00 Euro bei. Da sich die Österreichischen Lotterien mit zehn Prozent des Zielbetrages (maximal € 200,-) beteiligen, werden die meisten betroffenen Projekte bereits mit € 350,00 Euro starten.
Der Kanal des ASVÖ-NÖ-Channel kann unter diesem Link aufgerufen werden, zur Startseite von I believe in you geht es hier.
Für Musik im Trainingsbetrieb hat der ASVÖ für seine Vereine eine Vereinbarung mit der AKM getroffen, hier werden die Kosten mit dem Pauschalbetrag von 65,00 Euro daher vom ASVÖ-NÖ übernommen. Sonstige AKM-Gebühren können nicht abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
David Peritsch
Gerne können Sie sich von uns gewisse Materialien ausborgen.
Hier geht es zum Materialverleih.
Online-Einreichung verfügbar!
Hier könnt ihr folgende Förderungen für das Jahr 2023 einreichen:
- Basissubvention
- Förderung für Sportstättenbau
- ASVÖ-NÖ Hero-Projekt
- Sondersubvention




