Für Vereine

Förderungen

Der ASVÖ Niederösterreich vergibt an seine Mitgliedsvereine Sportförderungen in folgenden Bereichen:

Starthilfe

Im Jahr des Beitritts zum ASVÖ-NÖ erhält der Verein eine Starthilfe.

  • Vereine mit Fachverbandsbestätigung 500 Euro
  • Vereine ohne Fachverbandsbestätigung 300 Euro

     

Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Euro.

Basissubvention

Förderung für

  • Miete von Sportstätten
  • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
  • Sportbekleidung

Beantragt durch den Verein – Frist: 31. März des jeweiligen Jahres – Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ-Niederösterreich. 

Hier können die Anträge online eingereicht werden.

Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen. 

Förderung für Sportstättenbau

Förderung für

  • Bau eines/-r Stadions, Sporthalle, Reitstalls, etc.
  • Renovierung/Sanierung/Umbau eines/-r Stadions, Sporthalle, Reitstalls, etc. (inkl. Photovoltaikanlage) 
  • Anschaffungen für den Betrieb einer Sportstätte (z.B. Rasenmähtraktor für Fußballplatz)

Beantragt durch den Verein – Frist: 31. März des jeweiligen Jahres – Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ Niederösterreich.

Hier können die Anträge online eingereicht werden.

Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen. 

Sondersubvention

Förderung für

  • Sportstättenbau mit ungeplanten Ausgaben
  • Behebung von Unwetterschäden
  • Unvorhersehbare Behördenauflagen

Im Rahmen der Sondersubvention können Aufwendungen gefördert werden, die das Vereinsbudget existenzgefährdend belasten und nicht vorhersehbar waren.

 

Hier können die Anträge online eingereicht werden.

Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen. 

Fachspartenförderung

Folgende Förderbereiche sollen abgedeckt werden:

  1. Beschickung und Durchführung von internationalen Meisterschaften (z.B. EM, WM), Staatsmeisterschaften, Österreichischen Meisterschaften (inklusive Bundesliga), anderen höherwertigen Turnieren (Beurteilung NUR durch den/die Landesfachreferenten/-in; daher auch nur möglich, wenn ein*e Landesfachreferent*in vorhanden ist)
  2. staatliche Instruktor*innen-Ausbildungen bzw. Ausbildungen zu staatlich geprüften Trainer*innen von anerkannten Fachverbänden oder Verbänden mit Alleinstellungsmerkmal
  3. Beschickung und Durchführung von ASVÖ-Bundesvergleichskämpfen
  4. Durchführung von fachsportspezifischen ASVÖ-NÖ-Veranstaltungen, welche vom/von der Landesfachreferenten/-in organisiert und über den ASVÖ-NÖ ausgeschrieben werden. Beispiele: ASVÖ-NÖ-Landesmeisterschaften, ASVÖ-NÖ-Lehrgänge (z.B. Workshops zu bestimmten Themengebieten), ASVÖ-NÖ-Trainingskurse. Die Ausschreibung erfolgt über das ASVÖ-NÖ-Sekretariat. Diese wird auch von dort an die entsprechenden Vereine geschickt.

Keinesfalls gefördert werden im Rahmen der Fachspartenförderung der „normale“ Vereinsbetrieb, Meisterschaftsbetrieb in regionalen Spielklassen, etc.

Die Förderbereiche 3 & 4 können nur durch den/die Landesfachreferent*in eingereicht bzw. abgerechnet werden. 

Bitte stellen Sie bis spätestens 28.02.2023 Ihr Ansuchen per E-Mail.

ASVÖ-NÖ Hero Projekt

Es ist ein langer Weg vom Breitensport bis zur nationalen oder internationalen Spitze. Den Großteil der Jahre bis zum Leistungssport bewegen sich Sportler*innen im Rahmen des wettkampforientierten Breitensports. Man kann davon ausgehen, dass so manches Talent aufgrund fehlender finanzieller Mittel unentdeckt bleibt.

Mit dem ASVÖ-NÖ Hero Projekt wollen wir dieser Entwicklung entgegensteuern. Im Rahmen dieser Fördermöglichkeit sollen ASVÖ-NÖ-Talente gezielt gefördert werden. Besonderer Fokus liegt auf der nachhaltigen Leistungsentwicklung.

Trainerkostenzuschuss

Der Trainerkostenzuschuss wird dem Verein einmalig für den Einsatz von staatlich geprüften Trainer*innen sowie für Instruktor*innen für das Jahr 2023 gewährt.

Eine regelmäßige Trainer*innenfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt.

Es können nur Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich gefördert werden.

Es können nur Sportarten, welche vom Land Niederösterreich im Rahmen der Maßnahmenförderung anerkannt sind, gefördert werden (ausgenommen davon sind beispielsweise: Hundesport, Darts, Regimentsvereine).

Das Ansuchen kann demnächst hier eingereicht werden. 

Hier können Sie die Abrechnungsrichtlinien herunterladen. 

Projektförderung

Hier werden folgende Veranstaltungen gefördert:

  • Sportcamp
  • Ferienspiele/-programm
  • Breitensportveranstaltungen
  • Tag der offenen Türe
  • Tag des Sports
  • Schnuppertag(e)
  • Sonstiges (muss genau beschrieben werden)
 

Interne Vereinsveranstaltungen sowie das normale Vereinstraining können nicht gefördert werden.

Es können nur sportliche Aktivitäten gefördert werden.

Das Ziel ist es, neue Mitglieder für den Verein zu begeistern. Sollte einer der zugesagten Veranstaltungstage nicht zustande kommen, wird auch die Förderhöhe gekürzt.

Die Abrechnungsrichtlinien können hier heruntergeladen werden. 

Kinder gesund bewegen

Hier werden

  • Einheiten in Kindergärten und Volksschulen 

gefördert. 

Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 31. Mai für das nächste Schuljahr (September des laufenden Jahres – Juni des darauffolgenden Jahres) bei uns an!

Schule und Verein

Hier werden

  • Stunden in Volksschulen, Hortbetrieben und Schulen der Sekundarstufe II 


gefördert. 

Einreichfrist: 31. Mai des laufenden Jahres 

Abrechnungsfristen: 

1. Abrechnung: 30. November des laufenden Jahres 

2. Abrechnung: 10. Juli des laufenden Jahres

Jugend gesund bewegen

Hier werden

  • Schnupperstunden in Schulen der Sekundarstufe I
  • zusätzliche bzw. bestehende ausgebaute Vereinskurse

 

gefördert.

Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 31. Mai für das nächste Schuljahr (September des laufenden Jahres – Juni des darauffolgenden Jahres) bei uns an!

Senioren gesund bewegen

Das Programm „Senioren gesund bewegen – voll aktiv im Sportverein“ will mehr Bewegung und Sport in den Alltag von Senior*innen bringen und sie zu regelmäßiger Bewegung animieren (vorzugsweise in den örtlich angesiedelten Sportvereinen). Hier können Einheiten in Alters- und Pensionistenheimen sowie Schnuppereinheiten im Sportverein eingereicht werden.

Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 28.02. des jeweiligen Jahres bei uns (per E-Mail) an.

Jackpot.fit

Jackpot.fit ist ein Gesundheitssportangebot für Sport-Beginner*innen- und Wiedereinsteiger*innen.

Gefördert werden die Stunden im 1. Semester mit € 50,00 pro 60 Minuten Einheit.

Beyond Sport - Sport hilft

ZIELGRUPPE 1:
Sportaktivitäten für Menschen mit Fluchthintergrund (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Menschen mit positivem Asylbescheid)

ZIELGRUPPE 2:
Sportäktivitäten für sozioökonomisch benachteiligte Kinder im Alter von 6- 14 Jahren
Die Einheiten müssen hier direkt in Kooperation mit Sozialeinrichtungen stattfinden.
Die Förderung und Stärkung des Netzwerks der heimischen Sportvereine in Zusammenarbeit mit den für Integration und Unterstützung von sozioökonomisch benachteiligten Kindern zuständigen Organisationen, Verbänden und Vereinen ist ein Aspekt des Projekts. Zudem finden Fortbildungen der VereinsmitarbeiterInnen und Sensibilisierung der Vereine für das Thema statt. Allgemein wird eine Verbesserung und Unterstützung der Betreuungsqualität in den Unterkünften und Einrichtungen angestrebt.

Crowdfunding-Zuschuss

Der ASVÖ-NÖ startete mit der Crowdfunding-Plattform I believe in you eine innovative Kooperation. 

Der ASVÖ-NÖ unterstützt auf zwei Ebenen. Der Verband stellt gerne den Erstkontakt mit der Plattform I believe in you her und hilft in weiterer Folge bei der Bewerbung des Projekts. Gerne nehmen wir die Projekte unserer Mitgliedsvereine in unseren Newsletter auf und bewerben sie auf unseren übrigen Kanälen. 

Des weiteren unterstützt der ASVÖ Niederösterreich finanziell. Er steuert jedem Projekt, das von einem Mitgliedsverein eingereicht wird, 150,00 Euro bei. Da sich die Österreichischen Lotterien mit zehn Prozent des Zielbetrages (maximal € 200,-) beteiligen, werden die meisten betroffenen Projekte bereits mit € 350,00 Euro starten.

Der Kanal des ASVÖ-NÖ-Channel kann unter diesem Link aufgerufen werden, zur Startseite von I believe in you geht es hier.

AKM-Gebühr

Für Musik im Trainingsbetrieb hat der ASVÖ für seine Vereine eine Vereinbarung mit der AKM getroffen, hier werden die Kosten mit dem Pauschalbetrag von 65,00 Euro daher vom ASVÖ-NÖ übernommen. Sonstige AKM-Gebühren können nicht abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier

Materialverleih

Gerne können Sie sich von uns gewisse Materialien ausborgen.

Hier geht es zum Materialverleih.

Online-Einreichung verfügbar!

Hier könnt ihr folgende Förderungen für das Jahr 2023 einreichen:

  • Basissubvention
  • Förderung für Sportstättenbau
  • ASVÖ-NÖ Hero-Projekt
  • Sondersubvention
Bundes Sport GmbH
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