News

Spendenabsetzbarkeit und Freiwilligenpauschale

Spendenabsetzbarkeit:

Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt wichtige Neuerungen für Sportvereine und -verbände in Österreich. Ab diesem Jahr können sie die Anerkennung als spendenbegünstigte Einrichtung beantragen, was eine bedeutende zusätzliche Finanzierungsquelle darstellt. Der Antrag kann ab 01.04.2024 gestellt werden

Die Spendenabsetzbarkeit ermöglicht es, dass alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig sind, wenn der Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt wird. Dies gilt auch für bereits vor der Anerkennung geleistete Spenden aus dem Jahr 2024, vorausgesetzt der Verein erfüllt die Voraussetzungen.

Freiwilligenpauschale:

Vereine können ihren freiwilligen Helfer*innen einkommensteuerbefreite Zahlungen leisten. Dabei gibt es zwei Optionen: eine kleine Pauschale und die große Pauschale. Die kleine Pauschale beträgt maximal 30 Euro pro Tag und 1.000 Euro pro Jahr.

Für Übungsleiter*innen und Ausbildner*innen besteht die Möglichkeit, eine große Pauschale in Anspruch zu nehmen, die maximal 50 Euro pro Tag und 3.000 Euro pro Jahr beträgt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung dieser Freiwilligenpauschale zur Ausschließung der Begünstigung für andere Leistungen führt.