Mit 1.1.2023 gibt es Neuerungen im Zusammenhang mit der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE), die monatliche Höchstgrenze beträgt seitdem 720 Euro, der Tageshöchstsatz 120 Euro. Zudem sind die PRAEs nun meldepflichtig, in diesem Zusammenhang sind eine Reihe von Fragen entstanden. Es wurde nun ein abgestimmter (zusammen mit der ÖGK und dem Finanzamt) Leitfaden von Sport Austria veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Was bedeutet Hauptberuf im Zusammenhang mit der PRAE?
- Hauptberuf = hauptsächlich ausgeübter Beruf à Direktvergleich des zeitlichen Aufwandes betreffend der sportlichen Tätigkeit mit allen anderen ausgeübten beruflichen Tätigkeiten
- Einkünfte des Nebenberufes können höher sein
- Nicht als Hauptberuf zu werten:
- Arbeitslos
- Pension (hier muss die genaue Situation betrachtet werden)
Beispiel:
Andrea arbeitet für 40 Wochenstunden als Buchhalterin. Im Verein ist sie als Übungsleiterin für 15 Stunden tätig. PRAE ja.
Beispiel 2:
Andrea arbeitet für 15 Wochenstunden als Buchhalterin (Hauptberuf) und verdient 600 Euro, sie erhält mittels PRAE für 10 Wochenstunden 700 Euro. PRAE ja.
Beispiel 3:
Andrea arbeitet für 10 Wochenstunden als Buchhalterin. Im Verein ist sie als Übungsleiterin für 15 Stunden tätig. –> zeitlich übersteigt der Nebenberuf den Hauptberuf
Variante 1: Andrea verdient als Buchhalterin 600 Euro brutto. Im Verein erhält sie 450 Euro. PRAE ja.
Variante 2: Andrea verdient als Buchhalterin 600 Euro brutto. Im Verein erhält sie 800 Euro. PRAE nein.
Was ist ein Einsatztag?
- Ein Tag an dem tatsächlich eine sportliche Aktivität (mit aktiver körperlicher Betätigung) stattfindet, unabhängig von der Einsatzdauer.
Beispiel:
Klaus ist am Samstag als Trainer tätig. Am Freitag ist er bereits vor Ort und hilft beim Aufbau für die Veranstaltung. –> Der Samstag darf mittels PRAE ausbezahlt werden, der Freitag allerdings nicht (da hier keine körperliche sportliche Betätigung erfolgt)
Was passiert wenn die Höchstgrenzen der PRAE überschritten werden?
- Die übersteigenden Beträge müssen versteuert werden.
Beispiel:
Martin erhält im Jänner 800 Euro. Von Februar bis Dezember erhält er 400 Euro pro Monat. –> Martin muss für Jänner 80 Euro versteuern.
Für welche Tätigkeiten kann eine PRAE ausbezahlt werden?
- Sportler*in
- Schiedsrichter*in (Kampfrichter*in, Zeitnehmer*in. Rennleiter*in, Punkterichter*in)
- Sportbetreuer*in (Trainer*in, Masseur*in, Zeugwart*in*)
*Zeugwart*in ist NICHT gleich Platzwart*in
ACHTUNG! Die PRAE darf von Vereinen der Denksportarten wie beispielsweise Schach, Skat oder Bridge NICHT ausbezahlt werden.
Dürfen Funktionär*innen eine PRAE beziehen?
- Funktionär*innen dürfen sofern sie als Schiedsrichter*in, Sportler*in oder Sportbetreuer*in tätig sind, eine PRAE beziehen, ALLERDINGS dürfen sie dann in demselben Monat keine anderen Bezüge erhalten.
Beispiel:
Laura bekommt für Ihre Tätigkeit als Kassierin 50 Euro im Dezember mittels Letztempfängerliste. Der Jugendtrainer wurde krank, weshalb sie dieses Training übernommen hat. Sie kann hierfür keine PRAE mehr beziehen.
Beispiel 2:
Laura würde 50 Euro mittels Letztempfängerliste erhalten. Da sie auch als Trainerin für 3 Tage tätig war, bezahlt der Verein ihr 120 Euro (40 Euro pro Tag) mittels PRAE, da sie ansonsten einen Nachteil hätte.
Kann eine Person eine PRAE von mehreren Vereinen gleichzeitig erhalten?
- Ja. Es kann allerdings (bei Überschreitung der monatlichen Höchstgrenzen) zu einer Nachversteuerung kommen.
Wie geht der Verein damit um?
- Der Verein sollte den PRAE-Beziehern stets die gegebenen Informationen zukommen lassen.
- Der Verein kann die PRAE innerhalb der Grenzen steuerfrei ausbezahlen, wenn die Grenzen überstiegen werden, so muss der PRAE-Bezieher dies versteuern, der Verein muss die Auszahlungen melden.
Beispiel:
Adrian ist als Trainer beim Verein Golf und beim Verein Reiten tätig. Der Verein Golf bezahlt ihm mittels PRAE 720 Euro für Jänner aus. Der Verein Reiten bezahlt ihm mittels PRAE 120 Euro für Jänner aus. Martin kreuzt bei beiden den Mehrfachbezug an. Beide Vereine weisen ihn darauf hin, dass wenn er über die steuerfreien Grenzen kommt, dies versteuern muss. Beide Vereine müssen seine PRAE melden.
Adrian wird eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 120 Euro erhalten.
Mehrfachbezug: Muss bei einem Mehrfachbezug ein Lohnkonto geführt werden oder reicht das L-19 Formular aus?
- Bezieht die Person nichtselbstständige Einkünfte (z.B. Mannschaftssportler*in) –> LohnAUFZEICHNUNG führen (z.B. PRAEs ablegen) und L-19 Formular an das Finanzamt
- Bezieht die Person zusätzlich andere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vom selben Verein, so ist ein LohnKONTO zu führen und ein L-16 Formular an das Finanzamt zu melden
- Ist die Person selbstständig tätig (z.B. als Schiedsrichter mittels Honorarnote) à keine Meldung seitens des Vereins notwendig
Beispiel:
Lisa ist Trainerin im Fußballverein. Sie erhält pro Einsatztag 30 Euro. So kommen im Jänner 30 Euro, im Februar 45 Euro, im März 60 Euro, im April 45 Euro, im Mai 75 Euro, im Juni 60 Euro, im Juli 0 Euro, im August 120 Euro, im September 90 Euro, im Oktober 150 Euro, im November 75 Euro und im Dezember 60 Euro mittels PRAE zusammen.
Der Fußballverein führt ein Excel Sheet mit ihren Angaben und Auszahlungen, hat die PRAEs kopiert und meldet fristgerecht das L-19 Formular an das Finanzamt.
Beispiel 2:
Lisa ist als Trainerin im Fußballverein angestellt, zudem ist sie Sportlerin im selben Verein.
Sie erhält als Sportlerin die PRAE. Als Trainerin bekommt sie Gehalt.
Der Fußballverein führt ein Lohnkonto und meldet das L-16 Formular fristgerecht an das Finanzamt.
Beispiel 3:
Manfred ist Schiedsrichter. Der Fußballverein benötigt ihn für das nächste Spiel. Manfred hat nichts mit dem Verein zu tun. Er legt ihnen eine Honorarnote vor, welche der Verein überweist. Der Verein muss dies in keiner Form melden.
Mehrfachbezug ASVÖ-NÖ
PRAEs bei denen der Mehrfachbezug angekreuzt ist, können nun auch beim ASVÖ-NÖ abgerechnet werden.
Meldung der PRAEs – Welche Aufzeichnungen sind zu führen?
- Die Aufzeichnung des Vereins muss die Anzahl der Einsatztage der jeweiligen Person, sowie die ausbezahlte betragliche Tageshöhe pro Monat enthalten.
Meldung an die Finanz
- Die Meldung muss einmal jährlich im Nachhinein durch den Verein in elektronischer Form bis Ende Februar des Folgejahres erfolgen.
Ab wann muss gemeldet werden?
- Für Auszahlungen ab 1.1.2023.
Muss die Meldung elektronisch erfolgen?
- Die Meldung kann auch in Papierform erfolgen, allerdings muss dann bis Jänner des Folgejahres gemeldet werden.
Wie erfolgt die Meldung bei einem Verein mit mehreren Sektionen?
- Hier muss der Hauptverein die Meldungen auch für die Sektionen vornehmen.
Welche Konsequenzen hat eine Verletzung der Meldepflicht?
- Finanzordnungswidrigkeit – Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Hier kommen Sie zur Seite der Sport Austria mit den ausführlichen Informationen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!