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Gesundheitshunderter – Eine Initiative der Fit Sport Austria und der SVS

Das Fit Sport Austria-Qualitätssiegel für gesunde Bewegung und Sport im Verein kooperiert mit der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Somit können auch erwachsene SVS-Versicherte, die ein Bewegungsangebot mit Qualitätssiegelauszeichnung besuchen, mit dem Gesundheitshunderter belohnt werden.

Ziel des Gesundheitshunderters ist es, die Versicherten bei gesundheitsfördernden Aktivitäten zu unterstützen. Weitere Infos zum Gesundheitshunderter sind HIER zu finden.

Ausbau der Kooperation mit der SVS – Sozialversicherungsantalt der Selbsständigen

Die seit vielen Jahren bestehende Kooperation mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) im Bereich des Gesundheitscheck Junior und des Projekts Jackpot.fit, wird jetzt mit dem Gesundheitshunderter für Erwachsene ausgeweitet. Das Fit Sport Austria – Qualitätssiegel von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION garantiert gesunde Bewegung und Sport im Verein! Die SVS unterstützt ab sofort mit dem Gesundheitshunderter auch erwachsene SVS-Versicherte, die ein Bewegungsangebot mit Qualitätssiegelauszeichnung besuchen.

Informationen zur Kooperation

Wie kommen SVS-Versicherte zum SVS Gesundheitshunderter?

Vorsorgeuntersuchung / Gesundheitscheck Junior machen
Angebot auf www.fitsportaustria.at mit dem Logo „SVS Gesundheitshunderter / Gesundheitshunderter Junior“ wählen
Mitmachen
Gesundheitshunderter beantragen (online über svs.at/gesundheitshunderter, Zahlungsnachweis und Kursinformationen hochladen)
Bis zu € 100.- Bewegungsförderung pro Jahr aufs Konto bekommen

Mehr zum Gesundheitshunderter

Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Exklusiv für SVS krankenversicherte Personen und deren mitversicherte Angehörige
Pro Jahr max. € 100.- / Person
Für Kinder von 6-18 Jahre ist ein Gesundheitscheck Junior erforderlich
Für Erwachsene (>18 Jahre) ist eine Vorsorgeuntersuchung erforderlich (bis zu drei Jahre vor der Antragsstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). Wenn Sie am Programm „Selbständig Gesund“ teilnehmen, entfällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung.
Der Zahlungsnachweis bzw. die Rechnung muss dem Antragsteller und dem Angebot direkt zuordenbar sein. Bei Banküberweisungen bitte den Namen des Antragsstellers und die Qualitätssiegel-Nummer des Angebots angeben. Diese finden Sie auf der Kursinformation unter „QS-Nummer“.
Für eine reibungslose Bearbeitung des Antrags bitte auch die Kursinformation hochladen. Mit der Druckfunktion kann diese zur weiteren Verwendung als PDF gespeichert werden.

Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis für Vereine mit Qualitätssiegel-Bewegungsangeboten

Die SVS überprüft zweimal Mal im Jahr die inhaltliche Eignung der Angebote für die Beanspruchung des Gesundheitshunderters. Danach erfolgt die Kennzeichnung mit dem SVS Button in der Datenbank.
Der Vorgang erfolgt jeweils im Rahmen der vorgesehenen Zertifizierungszeitpunkte (im Februar und September jeden Jahres), angelehnt an die Verlängerungen. Wird ein neues Bewegungsangebot mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet, muss der anbietende Verein bis zum nächstfolgenden Stichtag warten (28. Februar oder 30. September des Jahres), um (nach Prüfung durch die SVS) die SVS-Kennzeichnung zu erhalten.

Mehr zum Fit Sport Austria – Qualitätssiegel

Hier geht`s zum Informationsblatt und Flyer!