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Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine

Ab Montag 22. Jänner 2024 ist der Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine einreichbar.

Förderhöhe: Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

Antragsfristen:

      • Für das Jahr 2022: 22. Jänner bis 30. Juni 2024.
      • Für das Jahr 2023: 1. Juli bis 31. Dezember 2024.

 

Weitere Informationen finden Sie hier, oder kontaktieren Sie die NPO Service Hotline (ab 22.01.2024) unter folgender Telefonnummer/ Mailadresse:

+43 1 381 300 300 / info@hotline.ekz-npo.at