Ehrenzeichenordnung des ASVÖ Niederösterreich
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Informationen zu ASVÖ-NÖ Ehrenzeichenordnung
Die in dieser Ehrenzeichenordnung auf natürliche Personen bezogenen Bezeichnungen sind nur in männlicher Form angeführt. Sie beziehen sich jedoch gleichermaßen auf Frauen und Männer.
§ 1 Ehrungsmöglichkeiten
Der ASVÖ-Niederösterreich kann folgende Ehrungen für verdienstvolles Wirken für den Sport und den ASVÖ-NÖ vornehmen:
- ASVÖ-Niederösterreich Ehrenzeichen in SILBER
- ASVÖ-Niederösterreich Ehrenzeichen in SILBER/GOLD
- ASVÖ-Niederösterreich Ehrenzeichen in GOLD
- Ehrenring
- Ehrenmitgliedschaft
- Außerordentliche Ehrungen
§ 2 Ausführung der Ehrenzeichen
Material, Form und Ausführung aller Ehrenzeichen sind durch Beschluss des Vorstands festzulegen. Zu jeder Ehrung wird auch eine entsprechende Urkunde überreicht.
§ 3 Verleihungsbedingungen
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Für hervorragende sportliche Leistungen
Der Auszuzeichnende muss
- für das Ehrenzeichen in SILBER mindestens zweimal einen österreichischen Meistertitel oder dreimal einen Landesmeistertitel der Allgemeinen Klasse errungen haben
- für das Ehrenzeichen in SILBER/GOLD zweimal den Staatsmeistertitel erworben oder mindestens zehnmal einen Landesmeistertitel der Allgemeinen Klasse errungen haben.
- für das Ehrenzeichen in GOLD bei olympischen Spielen teilgenommen haben oder bei Weltmeisterschaften einen der ersten 6 Plätze oder bei Europameisterschaften einen der ersten 3 Plätze erreicht haben.
Über Anregung des Vorstands kann das Sportehrenzeichen in GOLD auch an Personen verliehen werden, die besonders hervorragende sportliche Leistungen von internationaler Bedeutung erbracht haben.
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Für langjährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit
Der Auszuzeichnende muss
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für das Ehrenzeichen in SILBER 10 Jahre in einem Verein
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für das Ehrenzeichen in SILBER/GOLD 15 Jahre in einem Verein oder 10 Jahre auf Landesebene tätig gewesen sein,
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für das Ehrenzeichen in GOLD 20 Jahre in einem Verein oder 15 Jahre auf Landesebene oder 10 Jahre auf Bundes- oder internationaler Ebene tätig gewesen sein.
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Ehrenring
Neben dem ASVÖ-Niederösterreich Ehrenzeichen kann durch Beschluss des Vorstands in ganz besonderen Fällen an Sportler oder Funktionäre, die sich um den ASVÖ-NÖ bleibende Verdienste ganz besonderer Art erworben haben, ein Ehrenring verliehen werden.
- Es können diese Ehrungen auch an Personen, die sich außerhalb von Sportorganisationen hervorragende Verdienste um den ASVÖ- Niederösterreich und seiner Vereine, um das gesamte Sportwesen in einem Bundesland oder auf dem Gebiet der Republik Österreich erworben haben, vergeben werden. Die Vergabestufe entscheidet der Vorstand.
§ 4 Antrags- und Verleihungsberechtigung
- Anträge mit dem entsprechenden Formblatt können durch alle Verbandsvereine bis 30. 6. eines Kalenderjahres an den Vorstand gestellt werden. Satzungsgemäße Unterzeichnung ist notwendig.
- Der Vorstand entscheidet über diese Anträge und kann auch von sich aus Ehrungen beschließen.
- Die Ehrungen können zentral erfolgen, können jedoch auch zeitlich und örtlich durch den einreichenden Verein vorgeschlagen werden.
§ 5 Außerordentliche Ehrungen
- Für ganz besondere Verdienste um den Verband können Ehrenmitgliedschaften durch die Generalversammlung verliehen werden. Diese sind im Statut geregelt
- Über diese Ehrenzeichenordnung hinausgehende Würdigungen, wie Österreichring, Ehrenrat usw. entscheidet der Vorstand.
§ 6 Gültigkeit der Ehrenzeichenordnung (EZO)
In allen Fragen der Auslegung der EZO entscheidet der Vorstand des ASVÖ- Niederösterreich endgültig.
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