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Subventionsansuchen

Antragsformular   (bis spätestens 28. Februar)
Totorichtlinien (PDF Größe: 129.92 KB)!! sind unbedingt zu beachten!!!!

bei Sportstättenbau und Großgeräte ab 1.100,00 € bitte auch beim Land NÖ ansuchen!!!

Ablaufbeschreibung des Förderwesen (ASVÖ-NÖ)

Jedes  Jahr  werden für unsere Vereine die notwendigen Schritte zur Antragstellung von Bundessportförderungsmitteln besonderer Art (früher: Toto- Mittel) aktuell! Dieses Antragsverfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Die Vereine planen möglichst bald (noch in den letzten Wochen des Vorjahres), wofür sie für das kommende Jahr eine Förderung ansprechen wollen (z.B. Sportstättenbau, Geräteanschaffungen, Sportstättenmiete). Dabei ist auch der Finanzierungsplan zu erstellen, wobei zu beachten ist, dass beim Sportstättenbau und bei  Großgeräteanschaffungen Landesförderungen möglich und daher Förderansuchen an das Land NÖ zu berücksichtigen sind. Auch Unterstützungsmöglichkeiten durch die örtliche Gemeinde sind beim Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Zu bedenken ist, dass bei solchen Investitionen die Förderung durch den ASVÖ-NÖ (Bundessportförderungsmittel) nur einen Zuschuss zu den Gesamtkosten darstellen kann.
  • Die Vereine stellen bis spätestens 28.02. (Fallfrist später einlangende Ansuchen können für diesen Vergabetermin nicht mehr berücksichtigt werden) ihren Antrag auf Bundessportförderungsmittel mit dem bisher üblichen Formblatt (samt Finanzierungsplan).
  • Die Antragsformulare werden außerdem jedes Jahr den Vereinen mit einer Aussendung übermittelt.
  • Der ASVÖ-NÖ bearbeitet die fristgerecht eingegangenen Förderansuchen und entscheidet nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der vom Verein bisher erhaltenen  Subventionen über die Zuerkennung der Förderung, wobei möglichst ein 2-Jahres-Rhythmus eingehalten wird.
  • Die Verständigung der Vereine erfolgt bis Ende März.
  • Das Original des Subventionsvertrages ist sodann von den Vereinsvertretern zu unterschreiben und an den ASVÖ-NÖ zurückzusenden.
  • Für die Einreichung der Original-Belege (Rechnungen, Zahlungsbelege (Zahlungsdatum nach dem 30. Sept. des Vorjahres], usw.) durch die Vereine beim ASVÖ-NÖ, werden im Subventionsvertrag individuelle Termine festgelegt.
  • Können diese Abrechnungstermine nicht eingehalten werden, ist unbedingt um Rückstellung (schriftlich!) auf das nächste Jahr anzusuchen - ansonsten verfällt der Förderanspruch!

(Zu beachten ist aber, dass im Folgejahr  nur Belege abgerechnet werden können, deren Zahlungsdatum nach dem 30. September des Vorjahres liegt (ausgenommen von dieser Einschränkung sind Ausgaben für den Sportstättenbau). Nach der Belegkontrolle durch den ASVÖ-NÖ (ggf. Aufforderung zur Behebung formaler oder inhaltlicher Mängel) erfolgt bei korrekter Abrechnung (wir unterliegen einer strengen Prüfaufsicht!) die Überweisung des Subventionsbetrages auf das Vereinskonto.

Wenn sie fragen haben, wenden Sie sich an das Verbandssektretariat