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Formblatt (PDF Größe: 8.75 KB) bis 28.02. für das Vorjahr


Der ASVÖ-Niederösterreich hat der Fachsparte REITSPORT im ASVÖ-NÖ einen Fachspartenzuschuss  aus dem Fachspartenbudget in Höhe von  € 4,-- pro Einreichung zugewiesen. Festgelegt wurde einvernehmlich, dass alle jene Reitvereine die Mitglied des ASVÖ-NÖ sind und in der Zeit vom 01. Jänner bis 31. Dezember ,die Abnahmen des REITERPASSES oder der REITERNADEL nachweisen können, in den Genuss des Prämienbetrages gelangen.

Notwendig ist:

  1. die Erfassung der neuen Inhaber des Reiterpasses oder der Reiternadel mit Vor- und Zunamen, Vereinszugehörigkeit und Geburtsjahr,
  2. der Abnahmetermin,
  3. Bestätigung der Liste durch den Fachverband für Reiten und Fahren,
  4. Original an den ÁSVÖ-NÖ vom Verein einzusenden.
  5. Einreichung bis Stichtag - 28. Februar des nächsten Jahres (beim Verband einlangend),
  6. Nach dem Stichtag einlangende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der auf Grund der abgenommenen Reiterpässe/Reiternadeln - zu ermittelnde Betrag wird den Vereinen mitgeteilt, jedoch nicht bar angewiesen. Der Betrag ist für den Ankauf von Sportausrüstungsgegenständen oder Sportgeräten für den Reitsport (nach den Richtlinien des Sporttotos/Bundessportförderungsmittel besonderer Art) abzurechnen. Die diesbezüglichen Richtlinien werden den Vereinen mit der Subventionsbewilligung übermittelt.