Formblatt (PDF Größe: 8.75 KB) bis 28.02. für das Vorjahr
Der ASVÖ-Niederösterreich hat der Fachsparte REITSPORT im ASVÖ-NÖ einen Fachspartenzuschuss aus dem Fachspartenbudget in Höhe von € 4,-- pro Einreichung zugewiesen. Festgelegt wurde einvernehmlich, dass alle jene Reitvereine die Mitglied des ASVÖ-NÖ sind und in der Zeit vom 01. Jänner bis 31. Dezember ,die Abnahmen des REITERPASSES oder der REITERNADEL nachweisen können, in den Genuss des Prämienbetrages gelangen.
Notwendig ist:
- die Erfassung der neuen Inhaber des Reiterpasses oder der Reiternadel mit Vor- und Zunamen, Vereinszugehörigkeit und Geburtsjahr,
- der Abnahmetermin,
- Bestätigung der Liste durch den Fachverband für Reiten und Fahren,
- Original an den ÁSVÖ-NÖ vom Verein einzusenden.
- Einreichung bis Stichtag - 28. Februar des nächsten Jahres (beim Verband einlangend),
- Nach dem Stichtag einlangende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der auf Grund der abgenommenen Reiterpässe/Reiternadeln - zu ermittelnde Betrag wird den Vereinen mitgeteilt, jedoch nicht bar angewiesen. Der Betrag ist für den Ankauf von Sportausrüstungsgegenständen oder Sportgeräten für den Reitsport (nach den Richtlinien des Sporttotos/Bundessportförderungsmittel besonderer Art) abzurechnen. Die diesbezüglichen Richtlinien werden den Vereinen mit der Subventionsbewilligung übermittelt.